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Arbeitsschutzmanagement |
Erläuterungen der Aufgaben von Fachkräften für
Arbeitssicherheit
Zwischen dem Unternehmen und der Sicherheitsfachkraft wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Darin werden die Grundlagen für die sicherheitstechnische Betreuung, u.a. die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt. Grundlage für diese vertragliche Regelung bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die BGV A2 .
Die hierin bezeichneten Aufgaben können aufgrund geringer Einsatzzeiten bis 3 Jahre auch kumuliert werden.
Dadurch wird z.B. eine ausreichend fachliche Tiefe der Beratung zu sicherheitstechnischen Aspekten gewährleistet.
Aufgaben
der Sicherheitsfachkraft
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat
die Aufgabe, den Unternehmer in allen Fragen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten sowie des
Schutzes der Sachgüter und der Umwelt
zu beraten und zu unterstützen.
Beratungen
Die Fachkraft
für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer und die
Arbeitsschutzverantwortlichen des Unternehmens insbesondere hinsichtlich
·
der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
·
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der
Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
·
der Auswahl und Erprobung von Persönlichen
Schutzausrüstungen/Körperschutzmitteln,
·
der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der
Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
·
der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Sicherheitstechnische
Überprüfungen
Die Sicherheitsfachkraft überprüft die
Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der
Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren
insbesondere vor ihrer Einführung
hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Umsetzung
des Arbeitsschutzes
Die Fachkraft
für Arbeitssicherheit überprüft den Stand des Arbeitsschutzes indem sie
·
die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begeht,
·
festgestellte Mängel dem Unternehmer mitteilt,
·
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlägt und auf
deren Durchführung hinwirkt,
·
auf die Benutzung der Körperschutzmittel achtet,
·
Ursachen von Arbeitsunfällen untersucht, deren Ergebnisse
erfasst und auswertet sowie
·
Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle dem
Arbeitgeber vorschlägt.
Unterweisungen
Die Beschäftigten werden jährlich nach
BGV A1 (Grundsätze Prävention) durch Unterweisungen über die Gefahren und die
Maßnahmen zu ihrer Abwendung aufgeklärt.
Rechtliche Grundlage sind die staatlichen
und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die Unterweisungen werden vor
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten
und danach in regelmäßigen Abständen
durchgeführt. Unterweisungen werden grundsätzlich vom Vorgesetzten
durchgeführt.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt
diese Personen, beteiligt sich an den Unterweisungen oder führt sie ggf. durch.
Unterweisungen werden schriftlich nachgewiesen.
Unterstützung des Unternehmers bei der
Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht die sich aus dem
Arbeitsschutzrecht ergeben, wie z.B.
Gefährdungsbeurteilungen,
Betriebsanweisungen, Aushänge.
Gemeinsame Aufgaben von Sicherheitsfachkräften und
Betriebsärzten
Zusammenarbeit
der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes
Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Sie kooperieren auch mit
anderen im Unternehmen für Angelegenheiten
der technischen Sicherheit,
Gesundheits- und Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.
Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat
Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
arbeiten mit dem Betriebsrat zusammen. Sie unterrichten ihn über wichtige
Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
und teilen ihm Inhalte eines
Vorschlages mit, den sie nach §8 Abs. 3 ASiG dem
Unternehmer machen. Sie beraten den Betriebsrat auf sein Verlangen in
Angelegenheiten
des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung.
Arbeitsschutzausschuss
(ASA)
Der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft
sind Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses und nehmen an dessen Sitzungen
teil. Der Ausschuss berät die Anliegen
des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung im Unternehmen.
Ich arbeite nach den vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMA) anerkannten Gütekriterien des Verbandes Deutscher
Sicherheitsingenieure (VDSI).